Reglement- und Teilnahmebedingungen

1.  Die Strecke verläuft in alpinem Gelände inmitten des Naturpark Karwendel. Jede/r unterzeichnende Sportler/in ist sich den vollen Gefahren der Natur und sportlicher Aktivität in den Bergen bewusst – z.B.: Steinschlag, Regen, Gewitter,   schnell wechselnde Wetterverhältnisse, Hitze, Kälte, Tiere, Absturzgefahr und vieles mehr.

2.  Ebenso anerkennt sie/er, dass mit Anstrebung ausgezeichneter Leistungen im Rahmen des Halltalexpress ein Risiko verbunden ist, welches die körperliche Sicherheit gefährden kann. Jeder Teilnehmer muss diese Gefahren für sich selbst abwägen und sein Verhalten während des Rennens daran anpassen. Jeder Sportler muss selbst aufgrund der auch oben genannten Umstände entscheiden, ob er das Rennen abbricht oder fortsetzten kann.

3.  Der Veranstalter sowie die Wegbesitzer übernehmen für Unfälle und Ereignisse jedweder Art keine Haftung! Jugendliche benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten für die Teilnahme. Die Versicherung ist ausschließlich Sache der teilnehmenden SportlerInnen.

4. Die Straße in das Halltal ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Es können diverse Fahrbahn-, Bankettschäden und auch Schäden an der Straßenabsicherung, wie Brückengeländer, aufgrund von Unwetter oder Lawinenereignissen nicht ausgeschlossen werden. Die Wegbesitzer sowie der Veranstalter übernehmen für Unfälle und Ereignisse jedweder Art keine Haftung.

5. Das Rennen ist nach der Zieleinfahrt bei den Herrenhäusern offiziell beendet.   Die Fahrgeschwindigkeit ist insbesondere bei der Fahrt vom Zielgelände zur Siegerehrung in St. Magdalena und beim Verlassen des Halltales, den Verhältnissen der Straße an zu passen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung und somit besteht   Helmpflicht.

6. Den Anweisungen der Rennleitung und Streckenposten ist Folge zu leisten. Verstöße führen ausnahmslos zur Disqualifikation!

7. Rennräder sind nicht erlaubt, das Rad muß als klassisches Mountainbike erkennbar sein, Verstöße führen bei Protesteinwänden von anderen Sportlern zur Disqualifikation.

8. Mit ihrer Teillnahme am Halltalexpress erklären sie sich auch damit einverstanden, dass diverse Foto- und Filmaufnahmen die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden auch für Werbe- und Pressezwecke veröffentlicht werden dürfen.

9. Die geltenden Covid 19 Verordnungen sind einzuhalten.

10. Mit ihrer Anmeldung zum Halltalexpress erklären sie sich mit den hier angeführten Reglement- und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung einverstanden und diese auch gelesen und akzeptiert zu haben

Der Sport und Freizeitclub Wild Thing freut sich über ihre Teilnahme und wünscht ihnen viel Erfolg und Spaß beim Halltalexpress!